Weil demnach die Forensiker keine konkreten Anhaltspunkte für eine technisch oder natürlich bedingte Brandursache ausmachen konnten, folgerten sie „unter Anwendung des Ausschlussverfahrens“, dass Brandstiftung im Vordergrund stehe. Die beiden damals im Hotel beschäftigten Q.A. und H.M. hätten einige Minuten vor der Brandentdeckung das Gebäude durch den Haupteingang verlassen, ohne dabei aussergewöhnliche Feststellungen gemacht zu haben. Kurze Zeit später seien die Fenster geborsten und erste Flammen hätten aus einem Fenster der Nordseite (Treppenhaus zum 1. Stock) geschlagen, ehe nur kurz danach bereits auch auf der Südseite Flammen festgestellt worden seien.