I/312). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.8.— Gutachten zur Brandursache | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich führte in seinem Untersuchungsbericht aus, es sei aufgrund der von Anwohnern und Feuerwehrleuten geschilderten Beobachtungen zum Brandverlauf sowie anhand des Zerstörungsbildes davon auszugehen, dass das Feuer im Bereich der „Rezeption/Hotelhalle/ Treppenhaus zum 1. Stock“ ausgebrochen sein müsse (act.