Seitdem habe die Brandmeldeanlage auf Störung gestanden. In der Folge habe sich die Alarmzentrale bei ihm telefonisch gemeldet, weil von der Brandmeldeanlage das tägliche Routinesignal ausgeblieben sei. Er [S.M.] habe der Zentrale ausgerichtet, dass die Brandmeldeanlage wegen der Umbauarbeiten einstweilen ausgeschaltet bleibe und daher keine Signale mehr sende (act. I/91 Ziff. 38; act. I/107 f. Ziff. 44-48). In der Untersuchung konnte ermittelt werden, dass S.M. am 3. November 2009, frühmorgens kurz nach 5 Uhr, die zentrale Alarmorganisation anrief und die Brandmeldeanlage vorerst einmal bis Ende Jahr „abmeldete“ (zum Ganzen act. I/354 f.).