| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb) Q.A. und H.M. wurden von S.S. [Inhaber der Firma MSA und/oder der Firma Artemis] offenbar kurzfristig für den Arbeitseinsatz in Braunwald rekrutiert. Sie verfügten über keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und wussten nur vage Bescheid über die Arbeitgeberfirma. Auch konnten sie nicht bestimmt Auskunft geben, wie lange sie effektiv in Braunwald hätten bleiben sollen (act. I/152 f. Ziff. 3-6, Ziff. 8, Ziff. 10; act. I/155 Ziff. 22; act. I/182 f. Ziff. 3-6, Ziff. 9; act. I/184 Ziff.