H.M. behauptete zunächst, die Tasche, mit welcher er von der Toilette zurückkehrte, habe ihm gehört. Als ihm in der Folge die andere Foto gezeigt wurde, auf der Q.A. mit derselben Tasche zur Toilette schreitet, habe H.M. gemäss dem befragenden Polizeibeamten nervös gewirkt und gemeint, er habe dafür keine Erklärung; jedenfalls aber hätten sich in der Tasche die Kleider von Q.A. befunden (act. I/184 Ziff. 17-20). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | bb)