als sie danach wiederum einzeln von der Toilette zurückkamen, trug H.M. die Tasche in der Hand (act. I/194 f.). In der Untersuchung erklärte Q.A., er habe seine persönlichen Kleider in einer Sporttasche mitgeführt und die Tasche nie aus der Hand gegeben (act. I/154 f. Ziff. 20 und Ziff. 24). Konfrontiert mit der Videoaufzeichnung meinte er, er könne sich diesen Vorgang nicht erklären; sicher aber habe er nichts zu verbergen (act. I/155 Ziff. 27). H.M. behauptete zunächst, die Tasche, mit welcher er von der Toilette zurückkehrte, habe ihm gehört.