I/188 Ziff. 42). Anzufügen ist, dass gemäss den Angaben der Arbeiter in der Untersuchung bereits im Voraus vom Firmenchef S.S. bestimmt worden war, wer in Braunwald im Hotel und wer im Personalhaus zu arbeiten habe (act. I/159 Ziff. 47; act. I/168 f. Ziff. 14; act. I/214 Ziff. 9; act. I/225 Ziff. 9). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) aa) Die am Mittwoch, 4. November 2009, im Hotel Alpenblick eingesetzten Arbeiter Q.A. und H.M. gaben in der Untersuchung zu Protokoll, dass sie an jenem Vormittag zu keinem Zeitpunkt im Parterre (Restaurant, Rezeption) tätig gewesen seien.