I/90 Ziff. 31). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Gemäss den Erhebungen in der Untersuchung führte ab Anfang Oktober eine Handvoll Arbeiter der französischen Firma MSA (und/oder der Firma Artemis; siehe act. I/152 Ziff. 3) im Hotel Alpenblick Räumungs- und Ausbrucharbeiten aus (act. II/349/4; act. I/8 f. Ziff. 29-33; act. I/214 f. Ziff. 12). Vor Ort wurden die Arbeiter in erster Linie vom Beschuldigten persönlich unterwiesen, welcher „fast alle zwei Tage“ anwesend war und jeweils auch selber ganztags mitarbeitete (act. I/9 Ziff. 34; act. I/69 Ziff.