| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | 1.4.2.— a) Bei den Sanierungsarbeiten im Hotel Alpenblick wurden unter anderem Bodenteppiche herausgerissen; die Entfernung der Kleberesten erfolgte dabei mithilfe von chemischen Lösungsmitteln (act. I/101 Ziff. 13; act. I/104 Ziff. 29; act. I/159 Ziff. 49). Rund eine Woche vor dem Brandereignis führten der Beschuldigte S.Y. und vier Begleitpersonen mehrere Plastikkanister mit sich, als sie bei der Talstation in Linthal die Bahn nach Braunwald bestiegen und dabei von einer Überwachungskamera gefilmt wurden (act. III/608 f.);