| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Aktenkundig ist, dass die Firma MSA Ende Oktober dem Beschuldigten bzw. der C.K. Generalunternehmung AG eine Forderung von knapp Fr. 50‘000.‑ in Rechnung stellte; demnach sollen im Oktober 2009 fünf Mitarbeiter der MSA im Hotel Alpenblick während 18 Tagen insgesamt 720 Stunden gearbeitet haben (act. II/349/4). Ferner ist gesichert, dass ein hiesiges Transportunternehmen im Oktober 2009 insgesamt 19 Kippmulden mit Ausbruchmaterial und teilweise Mobiliar entsorgt hat (act. III/163; siehe hierzu auch act. I/10 Ziff. 38 und act. I/89 Ziff.