I/262 Ziff. 6). Im Antragsformular hat P.M. die Frage, ob sich die Hotelliegenschaft in einem Rutschgebiet befinde, mit „Nein“ beantwortet (act. II/ 341 S. 2). Tatsächlich aber befindet sich das Grundstück in einem Rutschgebiet (act. I/268 Ziff. 36), worauf namentlich auch in den Steigerungsbedingungen hingewiesen worden war (act. I/322 S. 6 Ziff. 21). Der Beschuldigte S.Y. erklärte in der Untersuchung gegenüber der Polizei, dass er das Antragsformular nicht selber ausgefüllt habe und P.M. von dieser Begebenheit mutmasslich keine Kenntnis gehabt habe (act. I/21 f. Ziff.