I/1 S. 13 unten und S. 14 oben). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Für die Dauer der Sanierungsarbeiten im Hotel Alpenblick schloss S.Y. bei der Zürich Versicherung zudem eine Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ab; konkret versichert wurde eine Bausumme von Fr. 2 Mio. (act. II/342 Police „Business Bau“). Beantragt wurde der Abschluss dieser Versicherung von P.M., dem Versicherungsberater von S.Y. (act. I/6 Ziff. 20; act. I/76 Ziff. 104; act. I/262 Ziff. 6).