Am 24. November 2009 machte S.Y. gegenüber der Zürich Versicherung eine Schadensanzeige und meldete damit seine Ansprüche aus den vorgenannten Policen an (act. II/343). In einem Schreiben vom 21. Dezember 2010 [recte: 2009] an die Zürich Versicherung bezifferte er allein den Mobiliarschaden auf knapp Fr. 890‘000.‑ (act. II/490); in der nachfolgenden Untersuchung konnte ermittelt werden, dass vereinzelte Gegenstände in einem Gesamtwert (Listenpreise) von rund Fr. 65‘000.‑ als verbrannt gemeldet wurden, obschon sie lange vor dem Brand noch durch das Konkursamt ausgesondert bzw. verkauft worden waren (siehe dazu act. I/1 S. 13 unten und S. 14 oben).