S.Y. verfügte damit im Hinblick auf die konkursamtliche Versteigerung über eine verbriefte Finanzierungszusicherung der WIR-Bank (siehe act. I/313). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) Die konkursamtliche Versteigerung des „Alpenblicks“ am 19. August 2009 ging innert weniger Minuten über die Bühne. Unmittelbar vor der Steigerung zog der Vertreter der WIR-Bank (siehe dazu auch act. I/272 unten) das ursprüngliche Kaufangebot (zuvor E. 1.2. Bst. a) zurück (act. I/323 S. 3 Mitte und S. 4).