I/31 Ziff. 10). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | c) Anhand der Akten ist erstellt, dass S.Y. am 17. August 2009, also zwei Tage vor der konkursamtlichen Gant, mit der WIR-Bank einen hypothekarisch abgesicherten Darlehensvertrag über Fr. 1,9 Mio. abschloss zum Zweck, das Hotel Alpenblick zu erwerben (act. I/318). S.Y. verfügte damit im Hinblick auf die konkursamtliche Versteigerung über eine verbriefte Finanzierungszusicherung der WIR-Bank (siehe act.