[Fr. 2,4 Mio. für das Hotel; Fr. 14‘000.‑ für das Personalhaus]). Gemäss Angabe von I.V., dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der Konkursitin, soll die WIR-Bank bei vorherigen Sanierungsbemühungen keine Bereitschaft gezeigt haben, einen namhaften Teil ihrer Hypothekarforderung abzuschreiben; die WIR-Bank habe ihm gegenüber [I.V.] erwähnt, „dass sie noch nie in Liegenschaften etwas abgeschrieben hätten und es auch in diesem Fall nicht tun würden“ (act. I/270 unten und act. I/271 oben). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b)