Die Staatsanwaltschaft wirft in der Anklage (act. 2) dem Beschuldigten S.Y. vor, er habe am 4. November 2009 zumindest fahrlässig, eventuell sogar vorsätzlich den Brand des Hotels „Alpenblick“ herbeigeführt. Der Beschuldigte selber bestreitet jegliche Beteiligung und Schuld am Brandereignis. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | Vorliegend bestehen für die in der Anklageschrift behauptete Täterschaft des Beschuldigten keine direkten Beweise; die Anklage stützt den Tatvorwurf ausschliesslich auf Indizien.