Sie beantragte darin, es sei der Beschuldigte zusätzlich wegen fahrlässiger Brandverursachung, eventualiter vorsätzlicher Brandstiftung und versuchten Versicherungsbetrugs (Brandfall „Alpenblick“) sowie wegen Drohung (Vorfall „S.W.“) zu verurteilen und angemessen zu bestrafen; zudem sei auch über die Zivilforderung der Glarner Sachversicherung zu befinden und habe der Beschuldigte die Verfahrenskosten zu tragen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Der Beschuldigte seinerseits liess durch seinen Rechtsvertreter am 22. September 2014 innert Frist