In den übrigen Anklagepunkten hingegen folgte das Kantonsgericht weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft; es sprach S.Y. schuldig der versuchten Nötigung (Vorfall „S.W.“), der Widerhandlungen gegen das AHVG und BVG (unterlassene Ablieferung von Versicherungsbeiträgen im Fall „A.K.“) sowie des Verstosses gegen das Ausländergesetz zufolge unbewilligter Beschäftigung von Personen aus dem Ausland (Fall „Y.Y. und O.C.“) (Dispositiv-Ziff. 1). Das Kantonsgericht auferlegte dem Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 360.‑ bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie eine Busse von Fr. 1‘000.‑ (Dispositiv-Ziff.