Am 17. August 2009 soll der Beschuldigte S.Y. seinen damaligen Mieter S.W. auf dem Vorplatz der Mietwohnung in L/BL. wegen ausstehender Mietzinsen bedroht und ihn gleichzeitig zu nötigen versucht haben (act. 2 S. 9 ff. Ziff. 1.3.; act. IV/142 ff.). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | b) Ferner habe S.Y. als Inhaber des Einzelunternehmens Y. Immobilien & Dienstleistungen von Februar bis November 2007 den inzwischen verstorbenen A.K. als Arbeitnehmer beschäftigt.