2.1 und S. 39). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||| | d) Die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus erhob am 26. Juli 2013 in Bezug auf den geschilderten Brandfall Anklage gegen S.Y. wegen fahrlässiger Brandverursachung oder eventualiter Brandstiftung. Überdies legt sie dem Beschuldigten in diesem Zusammenhang einen mehrfach versuchten Versicherungsbetrug zur Last;