{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-06-10", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2014-00051_2016-06-10.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=705&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "442a3cb9c824ee157422568e9ab86505"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2014.00051", "OGS.2016.34"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:07", "Checksum": "c15165172f4d768c25bc62b693d89ec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)\nRegeste:\nFahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz\n\n\nd) Q.A. und H.M. erwähnten in der Untersuchung, dass sie nach ihrer Ankunft im Hotel Alpenblick am 3. November 2009 im Zimmer geraucht hätten. Auch während der Arbeit am folgenden Morgen, als sie im 3. Stock mit dem Abkratzen von Tapeten beschäftigt gewesen seien, hätten sie geraucht. Die Zigarettenkippen hätten sie entweder in eine Toilette geworfen oder auf dem Boden ausgedrückt (act. I/157 Ziff. 40; act. I/159 f. Ziff. 51; act. I/175 Ziff. 55; act. I/179 Ziff. 74; act. I/189 Ziff. 50; act. I/207 Ziff. 48). Der Beschuldigte S.Y. führte auf die Frage nach einer allfälligen Brandgefahr während der Umbauarbeiten aus, dass er „einigen Arbeitern“ gesagt habe, dass sie nicht rauchen sollten (act. I/19 Ziff. 4). Aus den Akten ergibt sich kein Hinweis darauf, dass der Beschuldigte konkret gegenüber Q.A. und H.M. Anweisungen in Bezug auf das Rauchen während der Arbeit erteilt hätte. |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.6.— Abschaltung der Brandmeldeanlage |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\na) Im Hotel Alpenblick war eine Brandmeldeanlage mit insgesamt 176 Brandfühlern installiert (act. I/1 S. 15 Ziff. 5.8). Nach dem Erwerb des Hotels durch S.Y. im August 2009 überwachte vor Ort weiterhin S.M. von der Klausen Resort Management AG in seiner Funktion als „Hauswart“ (siehe dazu act. I/87 Ziff. 14; act. I/109 f. Ziff. 57) die Brandmeldeanlage und agierte bei Störungen an der Anlage auch als Ansprechperson für die Alarmorganisation (Alarmzentrale Certas; siehe dazu act. II/351 ff.). Im Gegenzug konnte S.M. bzw. die Klausen Resort Management AG gratis die Hotelwäscherei weiterbenutzen (act. I/87 Ziff. 11; act. I/114 Ziff. 7). Als bei den Renovationsarbeiten im Eingangsbereich (Hotelhalle) und in mehreren Zimmern die Deckenverkleidungen heruntergerissen wurden (siehe act. I/1 S. 18; act. I/311 Bildbeilage 4), hingen zahlreiche Brandmelder lose an den Kabeln herunter (siehe act. I/1 S. 20). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Gemäss den Schilderungen von S.M. kam es während der Umbauarbeiten öfters zu Fehlalarmen, deren Ursache S.M. in der baubedingten Staubentwicklung vermutete. Anfänglich habe er dann die Anlage jeweils sektorenweise ausser Betrieb genommen und am Abend wieder eingeschaltet. Mit der Zeit aber habe er dies nicht mehr bewerkstelligen können, „vermutlich weil ein Melder heruntergerissen war oder so“. Seitdem habe die Brandmeldeanlage auf Störung gestanden. In der Folge habe sich die Alarmzentrale bei ihm telefonisch gemeldet, weil von der Brandmeldeanlage das tägliche Routinesignal ausgeblieben sei. Er [S.M.] habe der Zentrale ausgerichtet, dass die Brandmeldeanlage wegen der Umbauarbeiten einstweilen ausgeschaltet bleibe und daher keine Signale mehr sende (act. I/91 Ziff. 38; act. I/107 f. Ziff. 44-48). In der Untersuchung konnte ermittelt werden, dass S.M. am 3. November 2009, frühmorgens kurz nach 5 Uhr, die zentrale Alarmorganisation anrief und die Brandmeldeanlage vorerst einmal bis Ende Jahr „abmeldete“ (zum Ganzen act. I/354 f.). S.M. sagte in der Untersuchung aus, er habe den Beschuldigten S.Y. über das Ausschalten der Brandmeldeanlage informiert und es wäre in der Folge dann dessen Aufgabe als Hotelinhaber gewesen, die zuständigen Brandfachstellen darüber zu informieren (act. I/109 Ziff. 52-55; act. I/121 ff. Ziff. 3-11). S.Y. bestritt jedoch, dass S.M. ihn über die vollständige Ausschaltung der Brandmeldeanlage in Kenntnis gesetzt habe; er [S.Y.] habe S.M. als Reaktion auf die aufgetretenen Störungen lediglich angewiesen, er solle die Anlage jeweils tagsüber ausschalten und abends wieder auf aktiv stellen (act. I/14 f. Ziff. 60 und Ziff. 64 f.). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.7.— Revisionsarbeiten an der Braunwaldbahn |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\na) In der betreffenden Woche, als das Hotel Alpenblick niederbrannte, waren an der Braunwaldbahn Revisionsarbeiten im Gange, weshalb der Bahnverkehr tagsüber eingestellt war (act. I/35 Ziff. 28; act. I/95 Ziff. 57). Im Polizeirapport wird hierzu ausgeführt, dass dieser Umstand „bei einem Brand zu Verzögerungen beim Löscheinsatz der Feuerwehr führte (zusätzliche Manpower vom Tal für Löscharbeiten)“ (act. I/1 S. 34 unten). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Wie sich aus dem Bericht der Feuerwehr zum Ablauf des Löscheinsatzes ergibt, ging bei der Feuerwehr am 4. November 2009 der Alarm um 10.24 Uhr ein. Um 10.30 Uhr war die Ortsfeuerwehr von Braunwald mit einem Tanklöschfahrzeug vor Ort. Um 10.36 Uhr erfolgte das Aufgebot an die Feuerwehr Grosstal Süd, worauf die Verstärkung aus dem Tal um 11.03 Uhr in Braunwald eintraf (act. I/312). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.8.— Gutachten zur Brandursache |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}