{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-06-10", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2014-00051_2016-06-10.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=705&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "442a3cb9c824ee157422568e9ab86505"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2014.00051", "OGS.2016.34"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:07", "Checksum": "c15165172f4d768c25bc62b693d89ec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)\nRegeste:\nFahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz\n\n\n1.4.2.— a) Bei den Sanierungsarbeiten im Hotel Alpenblick wurden unter anderem Bodenteppiche herausgerissen; die Entfernung der Kleberesten erfolgte dabei mithilfe von chemischen Lösungsmitteln (act. I/101 Ziff. 13; act. I/104 Ziff. 29; act. I/159 Ziff. 49). Rund eine Woche vor dem Brandereignis führten der Beschuldigte S.Y. und vier Begleitpersonen mehrere Plastikkanister mit sich, als sie bei der Talstation in Linthal die Bahn nach Braunwald bestiegen und dabei von einer Überwachungskamera gefilmt wurden (act. III/608 f.); der Beschuldigte hat in der Untersuchung bestätigt, dass die transportierten Kanister Lösungsmittel enthalten hätten (act. I/27 Ziff. 10). Bei den Akten befindet sich zudem eine Rechnung, wonach Ende Oktober 2009 50 Liter Reinigungsmittel (Wasserstoffsuperoxyd, Terpentinersatz, Nitro-Verdünner; siehe act. III/605) beschafft wurden. Die betreffenden Substanzen sind bekanntermassen alle leicht entzündlich. Gelagert waren die Lösungsmittel vor Ort im Hotel Alpenblick im Parterre hinter der Rezeption (act. I/16 Ziff. 68; act. I/171 Ziff. 29 f.; act. I/90 Ziff. 31). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Gemäss den Erhebungen in der Untersuchung führte ab Anfang Oktober eine Handvoll Arbeiter der französischen Firma MSA (und/oder der Firma Artemis; siehe act. I/152 Ziff. 3) im Hotel Alpenblick Räumungs- und Ausbrucharbeiten aus (act. II/349/4; act. I/8 f. Ziff. 29-33; act. I/214 f. Ziff. 12). Vor Ort wurden die Arbeiter in erster Linie vom Beschuldigten persönlich unterwiesen, welcher „fast alle zwei Tage“ anwesend war und jeweils auch selber ganztags mitarbeitete (act. I/9 Ziff. 34; act. I/69 Ziff. 60; act. OG 19 S. 9 unten). Faktisch hatte der Beschuldigte die Funktion des Bauleiters inne und wurden die einzelnen Arbeiten jeweils von ihm angeordnet (act. I/19 Ziff. 3; act. I/69 f. Ziff. 63-69; act. I/116 Ziff. 12; act. V/8). Bei Abwesenheit des Beschuldigten gingen die Renovationstätigkeiten unter der Aufsicht von S.S. vonstatten, bei dem es sich soweit aus den Akten ersichtlich um den Inhaber der Firma MSA und/oder der Firma Artemis handelte (act. I/9 Ziff. 34; act. I/54 Ziff. 47; act. I/152 Ziff. 3; act. I/182 Ziff. 3; act. I/198 Ziff. 5; act. I/213 f. Ziff. 3-7; act. I/224 Ziff. 3-7; act. V/8). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.5.— Konkrete Aktivitäten im Hotel am Brandtag und an den Tagen zuvor |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\na) Am Sonntag, 1. November 2009, wurde das bis dahin eingesetzte Arbeiterteam von Braunwald abgezogen, offenbar weil es dem Beschuldigten missfiel, dass die Arbeiter wiederholt mit der Braunwaldbahn schwarz gefahren sein sollen (act. I/9 Ziff. 32). Am Montag und Dienstag, 2. und 3. November 2009, waren keine Bauleute vor Ort (act. I/90 Ziff. 29; act. I/104 Ziff. 29 f.). Am Dienstagabend, 3. November 2009, traf der Beschuldigte zusammen mit seinem damals 14-jährigen Sohn sowie einem Bekannten, O.A., in Braunwald ein; mit ihnen waren vier Arbeiter der Firma MSA und/oder der Firma Artemis (act. I/11 Ziff. 41-43; act. OG 19 S. 17). Die sieben Personen übernachteten in der Folge in den Räumlichkeiten des Hotels Alpenblick (act. I/13 Ziff. 53). Zum Ablauf am Mittwochmorgen, 4. November 2009, erklärte der Beschuldigte in der Untersuchung, man sei kurz vor sieben Uhr aufgestanden. Anschliessend habe er sich mit zwei Arbeitern, B.K. und M.O., ins nahegelegene Personalhaus begeben, wo er ihnen Malerarbeiten zugewiesen habe. Währenddessen seien Q.A. und H.M., die beiden anderen Arbeiter, von O.A. über die im Hotel zu verrichtenden Arbeiten instruiert worden. Konkret sollten sie im Treppenhaus den Bauschutt beseitigen sowie im Parterre im Restaurantbereich mit Lösungsmitteln Teppichreste abschaben (act. I/11 f. Ziff. 45 f., Ziff. 48; act. I/27 Ziff. 10; act. I/36 Ziff. 30; ferner act. I/55 Ziff. 53, act. I/70 Ziff. 67 sowie act. I/200 Ziff. 16 und act. I/1 S. 19). Nach Erteilung der Arbeitsaufträge verliess der Beschuldigte kurz vor 08.00 Uhr gemeinsam mit seinem Sohn und O.A. Braunwald mit der Bahn in Richtung Tal (act. I/13 Ziff. 54 f.). Derweil fanden sich die zurückgebliebenen vier Arbeiter zum gemeinsamen Frühstück im Hotel ein und machten sich hernach um ca. 08.15 Uhr ans Werk (act. I/218 Ziff. 29; act. I/158 Ziff. 45; act. I/188 Ziff. 42). Anzufügen ist, dass gemäss den Angaben der Arbeiter in der Untersuchung bereits im Voraus vom Firmenchef S.S. bestimmt worden war, wer in Braunwald im Hotel und wer im Personalhaus zu arbeiten habe (act. I/159 Ziff. 47; act. I/168 f. Ziff. 14; act. I/214 Ziff. 9; act. I/225 Ziff. 9). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}