{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-06-10", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2014-00051_2016-06-10.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=705&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "442a3cb9c824ee157422568e9ab86505"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2014.00051", "OGS.2016.34"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:07", "Checksum": "c15165172f4d768c25bc62b693d89ec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)\nRegeste:\nFahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz\n\n\n1.4.1.— a) Der Beschuldigte S.Y. führte in der Untersuchung aus, dass unter seiner Anleitung anfangs Oktober 2009 die Renovationsarbeiten im Hotel Alpenblick in Angriff genommen worden seien; die elsässische Firma MSA – nach eigener Darstellung spezialisiert auf Maler-, Dekorations- und Renovationsarbeiten (siehe act. II/349/2) – habe die benötigten Arbeiter gestellt. Bis auf etwa 20 Zimmer, welche bereits vor der Versteigerung des Hotels renoviert worden waren, sollten alle übrigen Zimmer sowie der Eingangsbereich und das Treppenhaus zumindest sanft erneuert werden. Hierzu wurden teilweise die Decken herausgebrochen, Tapeten von den Wänden gelöst, Schilfwände beseitigt und Teppiche entfernt. Die Matratzen aus den Zimmern wurden zum Entsorgen im Empfangsbereich des Hotels in der Nähe der Rezeption gestapelt (act. I/8 ff. Ziff. 29‑39; act. I/19 Ziff. 3; act. I/35 Ziff. 27; siehe auch act. I/88 f. Ziff. 21‑26 sowie act. I/311 Bildbeilagen 3‑8, ferner act. I/1 S. 18 f.; act. I/52 f. Ziff. 39; act. V/25 unten und act. V/6 unten). Die Renovationsarbeiten gingen ohne eigentliches Sanierungskonzept vonstatten; der Beschuldigte erwähnte, es habe keine Baupläne gegeben, man habe „immer Stück für Stück geschaut“ (act. I/9 Ziff. 34; siehe auch act. I/52 f. Ziff. 39). Zwar habe er [der Beschuldigte] zuhanden der Bank [WIR-Bank] eine Kostenkalkulation erstellt, wisse aber nicht, ob er diese auch tatsächlich weitergleitet habe. Mündlich habe er gegenüber der Bank die mutmasslichen Renovationskosten auf Fr. 1‑1,5 Mio. beziffert, doch denke er, dass er den Umbau auf seine Art [„mit meiner Methode“] für Fr. 600‘000.‑ hätte erledigen können (act. I/33 Ziff. 20). In einer E-Mail vom 13. Oktober 2009 an die WIR-Bank, teilte der Beschuldigte mit, aktuell seien 10 Personen im „Alpenblick“ mit Abriss- und Aufräumarbeiten beschäftigt. Es gebe bereits vier Pachtinteressenten. Einen Sanierungsplan werde man in Absprache mit dem neuen Pächter erstellen. Schon jetzt sei aber sicher, dass 36 Zimmer totalrenoviert sowie die Heizungsanlage, die Fassade und das Treppenhaus erneuert würden (act. II/488). Zur Finanzierung habe er sich vorgenommen, von C.K. [VR-Präsident der C.K. Generalunternehmung AG] Fr. 250‘000.‑ auszuleihen; ferner wären Geldgeber aus der Türkei bereit gestanden, wo er zudem selber ebenfalls Immobilien besitze, welche er hätte belehnen können (act. I/34 Ziff. 22 f.). Vor Obergericht gab der Beschuldigte eine weitere Version zu Protokoll: Er habe von einem türkischen Unternehmer gewusst, welcher in der Schweiz ein Hotel zum Kauf gesucht habe. Es sei daher für ihn auch eine mögliche Variante gewesen, den „Alpenblick“ für ca. Fr. 3 Mio. zu renovieren und hernach für Fr. 5,5 Mio. an jenen Unternehmer zu veräussern (act. OG 19 S. 8 unten). Nach der Vorstellung des Beschuldigten („ich hatte im Kopf“) sollte das Hotel im Sommer 2010 wieder eröffnet werden (act. I/8 Ziff. 26; siehe dazu auch act. I/93 Ziff. 46). Konkret vertraglich fixiert war seit Mitte Oktober 2009, dass das Restaurant im Hochparterre zusammen mit der Bar im Kellergeschoss (siehe dazu act. I/311 S. 4 Ziff. 4.1) bereits am 15. Dezember 2009 geöffnet und während der Wintersaison 2009/10 wie schon im Vorjahr von der Klausen Resort Management AG betrieben würde (act. II/351 f.; act. I/8 Ziff. 27; act. I/10 Ziff. 37; act. I/86 Ziff. 9; act. I/93 Ziff. 46). Gesichert ist sodann, dass der Beschuldigte anfangs Oktober 2009 den Öltank des Hotels mit 10‘000 Liter Heizöl auffüllen liess (act. III/612; act. I/20 Ziff. 8; act. I/117 Ziff. 19). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Aktenkundig ist, dass die Firma MSA Ende Oktober dem Beschuldigten bzw. der C.K. Generalunternehmung AG eine Forderung von knapp Fr. 50‘000.‑ in Rechnung stellte; demnach sollen im Oktober 2009 fünf Mitarbeiter der MSA im Hotel Alpenblick während 18 Tagen insgesamt 720 Stunden gearbeitet haben (act. II/349/4). Ferner ist gesichert, dass ein hiesiges Transportunternehmen im Oktober 2009 insgesamt 19 Kippmulden mit Ausbruchmaterial und teilweise Mobiliar entsorgt hat (act. III/163; siehe hierzu auch act. I/10 Ziff. 38 und act. I/89 Ziff. 23 f.). Auf Fotos, welche wenige Tage vor dem Brandfall aufgenommen worden waren, ist zu erkennen, dass im Bereich der Hotellobby mindestens 60 Matratzen aufgestapelt waren (act. I/311 Bildbeilagen 5 und 6; siehe auch act. III/603 S. 3). S.M. erwähnte als Auskunftsperson, dass in der Eingangshalle gar eine wesentlich grössere Menge von etwa 130 Matratzen deponiert gewesen sei, was der damaligen Anzahl von Betten im Hotel entsprochen habe (act. I/89 Ziff. 22; act. I/103 f. Ziff. 25 f.). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}