{"Signatur": "GL_OG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-06-10", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_OG_001_OG-2014-00051_2016-06-10.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=705&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=2&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "442a3cb9c824ee157422568e9ab86505"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["OG.2014.00051", "OGS.2016.34"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Obergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Obergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Obergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz"}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:53:07", "Checksum": "c15165172f4d768c25bc62b693d89ec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Obergericht 10.06.2016 OG.2014.00051 (OGS.2016.34)\nRegeste:\nFahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst (eventualiter Brandstiftung), Betrugsversuch, Drohung, Nötigung, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz und das Ausländergesetz\n\n\nIm Juli 2008 wurde über die Hotel Alpenblick Braunwald AG, der damaligen Eigentümerin des Hotels Alpenblick, der Konkurs eröffnet (act. II/352), worauf der Hotelbetrieb kurz danach eingestellt wurde (act. I/86 Ziff. 9; act. V/22 unten). Während der folgenden Wintersaison 2008/09 führte die Klausen Resort Management AG lediglich noch das Restaurant im Parterre sowie die Bar im Kellergeschoss des Hotelgebäudes; hierzu schloss die Klausen Resort Management AG mit dem Konkursamt des Kantons Glarus einen befristeten Mietvertrag ab. Die Mieterin konnte dabei auch die Wäscherei im westlichen Teil des Kellergeschosses benutzen (act. II/352). Geschäftsführer der Klausen Resort Management AG war S.M., wobei die erwähnte Gesellschaft daneben das Hotel Waldhaus in Braunwald leitete und im Übrigen das Hotel Alpenblick schon im letzten Jahr vor dem Konkurs geführt hatte. Nach Ablauf des Mietvertrags im Frühjahr 2009 schaute S.M. im Auftrag des Konkursamtes weiterhin zum Rechten in den Räumlichkeiten des „Alpenblicks“ und konnte dafür im Gegenzug die Wäscherei weiterbenutzen (act. I/87 Ziff. 10 f.; act. V/22). Ferner waren zwei Zimmer im Parterre und im 1. Stock des Hotels einem Arzt aus Linthal für seine regelmässigen medizinischen Einsätze in Braunwald vermietet (act. II/353). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n1.2.— Versteigerung des Hotels |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\na) Am 19. August 2009 gelangte das siebengeschossige Hotelgebäude (dazu act. II/372) zusammen mit dem nahegelegenen Personalhaus zur konkursamtlichen Versteigerung. Die Schätzung des Konkursamtes für die Gebäulichkeiten inkl. Zubehör belief sich auf rund Fr. 1,5 Mio. (siehe dazu act. I/323 S. 1 unten). Die Basler WIR-Bank Genossenschaft war Hypothekargläubigerin der Konkursitin, wobei die Hotelliegenschaft konkret mit knapp Fr. 1,9 Mio. belehnt war (siehe act. I/271 oben; ferner act. I/327 S. 2 f. sowie act. III/632 S. 7). Im Hinblick auf die Versteigerung unterbreitete die WIR-Bank dem Konkursamt des Kantons Glarus vorgängig ein schriftliches Steigerungsangebot in Höhe von Fr. 2‘414‘000.‑ (act. I/323 S. 3 [Fr. 2,4 Mio. für das Hotel; Fr. 14‘000.‑ für das Personalhaus]). Gemäss Angabe von I.V., dem damaligen Verwaltungsratspräsidenten der Konkursitin, soll die WIR-Bank bei vorherigen Sanierungsbemühungen keine Bereitschaft gezeigt haben, einen namhaften Teil ihrer Hypothekarforderung abzuschreiben; die WIR-Bank habe ihm gegenüber [I.V.] erwähnt, „dass sie noch nie in Liegenschaften etwas abgeschrieben hätten und es auch in diesem Fall nicht tun würden“ (act. I/270 unten und act. I/271 oben). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nb) Der Beschuldigte S.Y. erklärte in der Untersuchung sowie vor Obergericht, dass die WIR-Bank ihn auf das ihm bis dahin unbekannte Hotel Alpenblick und die bevorstehende Versteigerung aufmerksam gemacht habe. Er [S.Y.] führe seit etwa 2006/07 Gebäuderenovationen „im grossen Stil“ durch; daher habe eine geschäftliche Beziehung zur WIR-Bank vorbestanden. Sogleich habe ihn das Vorhaben einer Sanierung des „Alpenblicks“ fasziniert, zumal er die „Idee eines Hotels in der Schweiz“ schon länger verfolgt habe, sei doch ein solches Objekt für Personen, die wie er aus der Türkei stammten, mit grossem Prestige verbunden; auch habe er der WIR-Bank zeigen wollen, dass er in der Lage sei, ein Hotel zu sanieren (act. I/4 Ziff. 7-9; act. OG 19 S. 5 unten und S. 6; act. I/5 Ziff. 15). Von der WIR-Bank habe er gewusst, dass diese den „Alpenblick“ selber ersteigern würde, falls an der Versteigerung nicht ein Kaufangebot in Höhe von mindestens 1,9 Mio. gerufen werde (act. I/31 Ziff. 10). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\nc) Anhand der Akten ist erstellt, dass S.Y. am 17. August 2009, also zwei Tage vor der konkursamtlichen Gant, mit der WIR-Bank einen hypothekarisch abgesicherten Darlehensvertrag über Fr. 1,9 Mio. abschloss zum Zweck, das Hotel Alpenblick zu erwerben (act. I/318). S.Y. verfügte damit im Hinblick auf die konkursamtliche Versteigerung über eine verbriefte Finanzierungszusicherung der WIR-Bank (siehe act. I/313). |\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|\n|\n|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||\n|"}