Die Idee dahinter sei, dass Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Einkommen nicht der Versuchung unterliegen, Geschwindigkeitslimiten zu ignorieren, weil ihnen lediglich Bussen drohten, durch welche sie keine schmerzhafte Vermögenseinbusse erleiden. Das monatliche Einkommen des Berufungsklägers liege weit jenseits von dem, was ein normaler Bürger verdiene. In dieser Situation sei es gerechtfertigt, den vom Gesetzgeber gewählten Bussenrahmen voll auszuschöpfen. Warum die Vorinstanz lediglich eine Busse von Fr. 6‘000.‑ für angemessen erachte, werde nicht konkret begründet.