Mathematisch dargestellt berechne sich die Busse bei günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt: (Katalogbusse [hier Fr. 480.‑]/1‘500) x (Nettoeinkommen – Existenzminimum). | |||||||||||||||||||||||| | Die Staatsanwaltschaft habe hier 32% des massgeblichen Nettoeinkommens als Ausgangsgrösse [recte wohl: Ergebnis] zugrunde gelegt, wie dies die oben dargestellte Formel der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus bei einer einfachen Verkehrsregelverletzung wegen Überschreitens der signalisierten Höchstgeschwindigkeit im hier zu beurteilenden Ausmass vorsehe. | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | 4.— | |||||||||||||||||||||||| | 4.1.— a)