Erzielt der Beschuldigte ein höheres Einkommen, so werde die Busse nach internen Richtlinien erhöht. Die Berechnungsformel eruiere zunächst das Verhältnis der Tabellenbusse zum Einkommen eines Geringverdieners mit einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von Fr. 4‘500.‑ nach Abzug eines pauschalisierten Existenzminimums von Fr. 3‘000.‑. Dieses Verhältnis werde sodann auf den zu beurteilenden Fall projiziert, damit die Busse den finanziell leistungsfähigeren Beschuldigten ähnlich hart treffe wie einen finanziell weniger leistungsfähigen Täter.