Nach den Erwägungen der Vorinstanz wird im Kanton Glarus bis zu einem (monatlichen) Einkommen von Fr. 4‘500.‑ die Höhe der Busse nach einem internen Bussenkatalog der Staatsanwaltschaft bestimmt. Erzielt der Beschuldigte ein höheres Einkommen, so werde die Busse nach internen Richtlinien erhöht.