Nach den Strafmassempfehlungen der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz, Stand 2014, ist bei einer einfachen Verletzung von Verkehrsregeln durch Überschreiten der Geschwindigkeit auf einer Autobahn um 26-30 km/h eine Busse von Fr. 400.‑ vorgesehen. Verschiedene kantonale Strafverfolgungsorgane haben diese Empfehlungen übernommen, so die Oberstaatsanwaltschaften des Kantons Zürich (Strafmassempfehlungen vom 8. November 2006, S. 9) und des Kantons Schwyz (Weisung Nr. 7.1 S. 9) sowie der Verband Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS; Richtlinien für die Strafzumessung, gültig ab 1. Januar 2007, S. 21).