Die Aussagen der von der Polizei einvernommenen Personen sind in diesem Zusammenhang nicht ganz eindeutig. Die bei den Akten liegende Auswertung des Fahrtenschreibers dürfte in diesem Zusammenhang aber weiter helfen. Jedenfalls ist davon auszugehen, dass dieser Punkt für die Beurteilung, ob sich F.______ allenfalls sorgfaltswidrig verhalten hat, von Bedeutung sein könnte. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | e) Bevor sich der Unfall zugetragen hatte, fuhr vor dem Lastwagen von F.______ ein Lieferwagen und vor diesem war ein weiterer Lastwagen unterwegs. Der vor F.______ fahrende Lastwagen bog ebenfalls nach links ab.