Der von F.______ gelenkte Lastwagen war mit einem Frontspiegel ausgerüstet, der die ganze Fahrzeugfrontbreite vor dem Lastwagen abdeckt, damit der Lenker sehen kann, ob sich jemand vor dem Fahrzeug befindet. Der getötete H.______ wurde vom rechten Vorderrad des Lastwagens überrollt. Er muss sich somit im Unfallzeitpunkt vor dem rechten Vorderrad und damit vor der Führerkabine befunden haben. Somit ist nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte H.______ beim Überqueren der Strasse hätte sehen können, da es dort aufgrund des Frontspiegels möglicherweise keinen toten Winkel gibt.