1. Es sei die Einstellungsverfügung der Staats- und Jugendanwaltschaft vom 17.06.2014 (SA.2013.00510) aufzuheben und das Strafverfahren gegen F.______, betreffend fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 22.11.2013 weiterzuführen und zur Anklage zu bringen. | |||||||||||||||| | | |||||||||||||||| | 2. Eventuell sei die Einstellungsverfügung der Staats- und Jugendanwaltschaft vom 17.06.2014 (SA.2013.00510) aufzuheben und im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.