GL [Nichtigkeitsbeschwerde gegenüber Rekursentscheiden]). Nachdem die am 1. Januar 2011 in Kraft getretene eidgenössische StPO das bis dahin kantonale Verfahrensrecht abgelöst hat, fehlt im kantonalen Gesetzesrecht eine vergleichbare Grundlage für eine Beschwerdelegitimation kantonaler und/oder kommunaler Amtsstellen und Behörden.