| |||||||||||| | | |||||||||||| | c) Gestützt auf die eben dargelegten Sachverhaltsermittlungen der Polizei stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus mit Verfügung vom 15. Mai 2014 das Strafverfahren gegen C.______ ohne Kostenfolge für diesen ein. | |||||||||||| | | |||||||||||| | 3.— Die Abteilung Wald und Naturgefahren des Departements Bau und Umwelt des Kantons Glarus führt mit Eingabe vom 26. Mai 2014 beim Obergericht Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft. Die Beschwerdeführerin beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen C.__