_ parkiert war, ohne dass hinter dessen Frontscheibe eine Fahrberechtigungskarte auflag. | |||||||||||| | | |||||||||||| | b) Halter des fraglichen Personenwagens ist C.______ aus Näfels. Die polizeilichen Abklärungen ergaben, dass dieser im Besitz einer gültigen Fahrbewilligung für die Waldstrasse im Gebiet Z.______ ist. Er erklärte gegenüber der Polizei, dass er am 29. April 2014 zu seinem Ferienhaus ins Gebiet Z.______ gefahren sei, in dessen Nähe er dann das Auto am Wegrand abgestellt habe; dabei habe er vergessen, die Bewilligungskarte, welche er jeweils im Seitenfach der Fahrertüre mitführe, an der Windschutzscheibe anzubringen. | |||||||||||| | | |||||||||||| | c)