Auf die Art der Zustellung (z.B. persönlich durch den Vermieter, durch Hilfspersonen des Vermieters, postalisch, durch eine Amtsperson) kommt es dabei nicht an. Die separate Zustellung ist ein rein formales Erfordernis, welches den Ehegatten die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Erklärung zwecks Wahrung ihrer Rechte erleichtern soll. Die Beweislast für eine korrekte separate Zustellung obliegt dem Vermieter als kündigende Partei. Separate Zustellung heisst im einzelnen, dass dieselbe Erklärung insgesamt stets zweimal (je an einen Ehegatten) zu versenden bzw. zu übergeben ist, auch wenn beide Ehegatten Mieter sind; dass jede der zwei Erklärungen der gesetzlichen Form von Art.