__ den Mietvertrag per 30. September 2013 auf dem amtlichen Formular und liess die Kündigung den Mietern überbringen. Am 19. Juli 2013 fochten C.______ und B.______ die Kündigung bei der Schlichtungsstelle für Mietverhältnisse an. Diese stellte den Parteien am 11. September 2013 die Klagebewilligung aus. Mit Eingabe vom 30. September 2013 erhoben C.______ und B.______ beim Kantonsgericht Klage mit dem Begehren, dass die Kündigung vom 27. Juni 2013 aufzuheben sei, eventualiter verlangten sie die Erstreckung des Mietverhältnisses bis mindestens 31. Oktober 2014. | |||||||||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||||||||| | 2.—