Dieser Beweisantrag ist geradezu hanebüchen. Er impliziert im Kern, dass im Kanton Glarus der Spital-Rettungsdienst nicht zureichend effektiv sei. Dafür aber liegen schlicht keine Anhaltspunkte vor, und auch der Rechtsvertreter selber vermag keine solchen zu bezeichnen. Abgesehen von der allgemein bekannten Tatsache, dass im Kantonsspital Glarus rund um die Uhr mindestens zwei Pikettdienste mit Fahrzeugen in Bereitschaft sind, wäre vorliegend bei einem aussergewöhnlichen Kapazitätsengpass gegebenenfalls ein Notarzt oder gar die Rega aufgeboten worden. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 4.— a) Bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln eröffnet Art.