17 StGB nur gestattet, falls der vermeintlichen Lebensgefahr des Sohnes nicht anders als durch den mit dem eigenen PW durchgeführten Notfalltransport wirksam hätte begegnet werden können. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | b) An eben dieser Voraussetzung für eine erlaubte Notstandshandlung gebricht es im vorliegenden Fall. Der Unfall mit der Steinplatte ereignete sich am Donnerstagabend, 13. August 2009, kurz nach 19 Uhr, in Ziegelbrücke, einem Ortsteil von Niederurnen. Von der Ortschaft Niederurnen führt eine gut ausgebaute Hauptstrasse nach dem knapp 12 km entfernten Glarus, wo sich das nächstgelegene Spital befindet.