VRV beging. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 3.1.— a) Der Beschuldigte rechtfertigt sein verkehrsregelwidriges Fahren damit, dass er sich am fraglichen Abend in einer Notstandsituation befunden habe, nachdem sein kleiner Sohn eine Kopfverletzung erlitten habe und er ihn deswegen so rasch als möglich habe ins Spital nach Glarus bringen wollen. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | b) Begeht jemand eine strafbare Handlung, so bleibt er gemäss Art.