Allein damit aber gab er sich zumindest in grobfahrlässiger Weise einer Illusion hin und offenbarte gegenüber Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer eine offenkundige Rücksichtslosigkeit. Denn wäre insbesondere aus der Bahnhofstrasse unvermittelt ein anderes Fahrzeug nach rechts in die Hauptstrasse eingebogen, wäre eine Frontalkollision mit höchstwahrscheinlich gravierenden Folgen unvermeidbar gewesen. Dass der Beschuldigte ein in der Einmündung überraschend auftauchendes Auto noch hätte kreuzen können, ist ausgeschlossen. Denn jenes andere Fahrzeug wäre in einem leichten Bogen, und nicht quasi in einem rechten Winkel, von der Bahnhofstrasse her in die Hauptstrasse eingefahren.