Diese bezwecken aufgrund der an dieser Stelle sehr anspruchsvollen Strassenanlage mit Fussgängerstreifen, Einspurstrecke und Einmündungsbereich auf engstem Raum eine möglichst gefahrlose Verkehrsabwicklung. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | bb) Der Beschuldigte fuhr am Abend des 13. August 2009, um etwa 19.45 Uhr, mit übersetzter Geschwindigkeit an den beiden Verkehrsinseln vorbei, wobei er erst im Bereich der (von ihm aus gesehen) linksseitigen Einmündung der Bahnhofstrasse in die Hauptstrasse wieder auf die rechte Fahrbahn zurückgelangte. Dabei herrschte in der Fahrtrichtung des Beschuldigten reger Verkehr;