| |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | bb) Bei diesem Beweisergebnis lässt sich ohne weiteres festhalten, dass der Beschuldigte die Verkehrsinseln bei „Josy’s Bistro“ jedenfalls mit übersetzter Geschwindigkeit links umfahren hat. Wie nachstehend noch zu zeigen sein wird, ist für die rechtliche Beurteilung des fehlbaren Verkehrsmanövers nicht von zentraler Bedeutung, ob die Geschwindigkeit konkret 70 km/h betrug oder allenfalls auch weniger hoch war. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | cc)