Gegenüber der Staatsanwaltschaft führte er aus, dass sein Tempo innerorts 70-80 km/h betragen habe, soweit es die Verhältnisse erlaubt hätten und die Strecke übersichtlich gewesen sei; bei „Josy’s Bistro“ aber sei er „sicher nicht mit 80 km/h gefahren“. Vor Obergericht gab er zu Protokoll, dass er bei seinem Überholmanöver im Bereich der Verkehrsinseln und der Abzweigung nach Mollis „bei weitem nicht 80 km/h schnell“ unterwegs gewesen sei; er sei innerorts „ein bisschen zu schnell gefahren“, aber „so viel“ sei es auch nicht gewesen. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | bb)