Allerdings hat die Vorinstanz unpräzis festgehalten, dass der Beschuldigte zuvor auf der Höhe von „Josy’s Bistro“ nur an einer Verkehrsinsel links vorbeigefahren sei. In diesem Bereich nämlich hat der Beschuldigte fraglos beide Inseln links passiert, wie ihm dies in der Anzeige und Anklage entsprechend vorgehalten wird. Aufgrund seiner nach eigenen Angaben gefahrenen Geschwindigkeit von jedenfalls mehr als 50 km/h ist ausgeschlossen, dass er erst zwischen den beiden sehr nahe aneinander liegenden Inseln auf die Gegenfahrbahn gewechselt hätte; ein solches Fahrmanöver wäre bei diesem Tempo unmöglich zu bewerkstelligen, ohne nicht die Kontrolle über das Auto zu verlieren.