Hierbei umfuhr er links zwei Verkehrsinseln und befand sich im Bereich des Freulerpalasts, wo von links die Bahnhofstrasse von Mollis her in die Hauptstrasse einmündet, noch immer auf der Gegenfahrbahn (siehe zur örtlichen Situation sowie zur Länge der Überholstrecke die Fotos im Dossier). | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 2.— Gestützt auf diesen Sachverhalt erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus am 8. Juni 2011 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl. Darin erkannte sie ihn für schuldig einerseits der groben Verletzung der Verkehrsregeln wegen Links-Vorbeifahrens an einer Verkehrsinsel (Art. 90 Abs. 2 SVG i.V.m.