Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | Eventualiter: | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 4. Es sei der Beschuldigte und Berufungskläger B.______ der fahrlässigen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 34 SVG und Art. 7 Abs. 3 VRV schuldig zu sprechen. | |||||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||||| | 5. Es sei der Beschuldigte und Berufungskläger B.___