_ nach Pirschzeichen und leitete mit seinem Hund eine Nachsuche ein. Der Hund hatte am 4. Juli 2004 die Schweisshundprüfung absolviert und dabei die Gehorsamsprüfung bestanden und eine 500-Meter-Übernachtfährte erfolgreich ausgearbeitet. Die Prüfung wurde nicht erneuert. | |||||||||||||||||||||||| | | |||||||||||||||||||||||| | 2.— a) Die Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Glarus verzeigte B.______ am 28. November 2012 bei der Staats- und Jugendanwaltschaft (fortan: Staatsanwaltschaft) wegen Beschuss eines Gamsbocks mit anschliessender Unterlassung einer zeitgerechten und fachgemässen Nachsuche auf das beschossene Wild gemäss Art. 11 des Kantonalen Jagdgesetzes, Art.