2. | Angesichts des Streitwerts von CHF 4‘961‘845.– (vgl. vorne, E. II.D.) eröffnet sich in Bezug auf das vorliegende Berufungsverfahren für die Entscheidgebühr ein Rahmen von CHF 4‘000.– bis gerundet CHF 198‘000.– (4 % des Streitwerts, vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. e der Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess). Bei der konkreten Bemessung der Entscheidgebühr ist einerseits zu berücksichtigen, dass es sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren handelt, andererseits ist der überlangen Dauer des Berufungsverfahrens Rechnung zu tragen. Insgesamt erscheint es angemessen, die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren auf CHF 120‘000.– festzusetzen.